Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

1. Staatspolitik und Rechtsordnung

92.079 Erleichterte Einbürgerung junger Ausländer
Naturalisation facilitée de jeunes étrangers

Botschaft: 28.10.1992 (BBl VI, 545 / FF VI, 493)

Ausgangslage

Junge Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz aufgewachsen sind, können nach der geltenden Regelung das Schweizer Bürgerrecht nur durch ordentliche Einbürgerung erwerben. Sie geniessen in der Bundesgesetzgebung gegenüber den übrigen Ausländern keine privilegierte Stellung. Immer mehr Kantone und Gemeinden sehen nun aber in ihren Regelungen gewisse Einbürgerungserleichterungen für junge Ausländerinnen und Ausländer vor und tragen somit ihrer besonderen Integrationsfähigkeit Rechnung. Es braucht indessen zusätzliche Erleichterungen für diesen Personenkreis, insbesondere ein einfacheres Einbürgerungsverfahren, eine Reduktion der Einbürgerungsgebühren sowie weniger strenge Voraussetzungen betreffend Wohnsitz und Eignung. Bundesrechtliche Vorschriften sollen deshalb die Einbürgerung dieser Ausländer erleichtern.
Mit der Änderung von Artikel 44 BV soll die Verfassungsgrundlage für eine entsprechende Neuregelung geschaffen werden.

Verhandlungen

SR 23.09.1993 AB 1993, 663
NR 14.12.1993 AB 1993, 2346
SR / NR 17.12.1993 Schlussabstimmungen (37:0, 134:19)

Beide Kammern hiessen den neuen Verfassungsartikel gut. Gemäss den Ausführungen von Bundesrat Koller im Ständerat ist vorgesehen, dass für in der Schweiz geborene oder in die Schule gegangene Jugendliche im Alter zwischen 16 und 24 Jahren das Verfahren vereinfacht, die vorgeschriebene Wohnsitzdauer in der Einbürgerungsgemeinde verkürzt und die Gebühren reduziert werden sollen. Im Ständerat erwuchs dem Vorschlag keine Gegnerschaft; im Nationalrat opponierten SD/Lega, die AP sowie der Freisinnige Giger (SG).

Die Vorlage scheiterte in der Volksabstimmung vom 12. Juni 1994 am Ständemehr (siehe Anhang G).

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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